(12.03.2021) Nach den jüngsten Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der daran anschließenden Vorlage der >>12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung, dürfen die Tennisplätze im Freien seitdem 08.03.2021 wieder geöffnet werden. Eine Öffnungsperspektive für die Tennishallen in Bayern gibt es leider erst für den 22. März 2021.
Im >>BTV-Stufenplan vom 12 März 2021 (NEU!) ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in Abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.
Die Corona-Tests sind für den Tennissport als kontaktfreie Sportart im Öffnungsschritt 4 nur in der Halle notwendig. Wie die Kontrolle der Tests ablaufen soll, ist leider noch nicht geklärt. Sobald es hierzu Informationen seitens der Bayerischen Staatsregierung gibt, leiten wir diese umgehend weiter. Eine weitere Änderung ist, dass der Trainer zusätzlich zu den laut Kontaktbeschränkung festgelegten Personen erlaubt ist, wenn er nicht am Sportgeschehen teilnimmt.
Sie finden im Downloadcenter weiter unten auf dieser Seite den BTV-Stufenplan und die Hygiene- und Verhaltensregeln, die genau beschreiben, was Spieler, Vereine und Verantwortliche von Tennisanlagen bei der Ausübung des Tennissports bzw. beim Betreiben der Anlagen beachten müssen.
Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, je nach regionalen Infektionszahlen die Spiel- und Trainingsmöglichkeiten zu kommunizieren. Die stets aktuellen Infektionszahlen für Bayern sehen Sie anschaulich auf dieser >>Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit.
Für weitere Details beachten Sie bitte die FAQs der Bayerischen Staatsregierung für den Bereich “Sport”.